15.09.2016 Brief von Bürgermeister Jürgen Reinhard an das
bayr. Ministerium des Innern:
- Der Gemeinderat Niedernberg lehnt die Trassenführung "Nord-Süd-Trasse" ab!
- Der Gemeinderat Niedernberg hält die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens bzw. Gesamtverkehrskonzeptes in Bezug auf die Sulzbacher Ortsumgehung für unumgänglich! (einstimmiger Beschluss vom 13.09.2016)
- Aktuelle Verkehrsberechnungen der OU Sulzbach berücksichtigen NICHT den B26 Ausbau, Anbindung Blaue Brücke an B469, Bau der Kleinwallstädter Mainbrücke und Ausbau der B469!
- Die Interessen der Niedernberger Bürger in Punkto Hochwasserschutz müssen berücksichtigt werden!
- Die zu erwartende Lärmemission muss berücksichtigt werden!
- Naturschutzrechtliche Belange müssen mit in der Planung abgewogen werden!
- Die Trassenführung "Nord-Süd-Trasse" führt durch Niedernberger Gemarkung!
Kompletter Brief
Antwort Staatssekretär Herr Eck Brief
Infoveranstaltung vom BUND Naturschutz Miltenberg
"Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten" - 5.10.2016 in Sulzbach
16:00 Uhr Ortstermin
19:00 Uhr Beginn Infoveranstaltung mit BUND Landesbeauftragten Richard Mergner im Gasthaus ENGEL
Nähere Infos hier im Flyer
Infoseite BUND Landkreis Miltenberg zum Projekt mit Spendenmöglichkeit Artikel
Main Echo vom 14.09.2016:
"Gesamtverkehrskonzept notwendig - Bürgermeister Reinhard fordert Raumordnungsverfahren"
Die Umgehungsstraße für Sulzbach ohne vorheriges Raumordnungsverfahren zu planen und bauen, verbietet sich nach Ansicht der Marktgemeinde Niedernberg. Am Dienstag verabschiedete der Gemeinderat einstimmig eine Stellungnahme, die der bayerischen Straßenbauverwaltung deutlich machen soll, dass die Raumwirksamkeit des Vorhabens zwingend untersucht werden muss.
In Niedernberg ist der Widerstand gegen die beiden möglichen Nord-Süd-Trassen auf der anderen Mainseite groß. Deutlich macht das allein schon die Bürgerinitiative »Niedernberg gegen Nord-Süd-Umgehung Sulzbach«. 2600 Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift gegen eine solche Trassenführung gewendet. Der Gemeinderat schloss sich dieser Haltung im November 2014 mit 16 : 0 Stimmen an. Bürgermeister Jürgen Reinhard bestätigte kürzlich dem Medienhaus Main-Echo, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen, um Nord-Süd zu verhindern. Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet.
Mehrere Gründe werden nun in dem Schreiben an den bayerischen Staatssekretär Gerhard Eck für die strikt ablehnende Haltung angeführt. Die Niedernberger erwarten, dass Verkehrslärm von der Umfahrung zu ihnen über den Main schwappt. Vor allem aber befürchten sie, dass sich Überschwemmungen, die schon in der Vergangenheit die Keller von Anwesen unter Wasser gesetzt hatten, aufgrund des Verlustes von Retentionsraum noch negativer auswirken würden. Der Markt Niedernberg, der pikanterweise selbst Flächen im Sulzbacher Mainvorland besitzt, führt zudem »naturschutzrechtliche Belange« sowie »Gemarkungs- und Grundstücksbetroffenheiten« ins Feld.
Bürgermeister Reinhard zweifelt an der Entlastungswirkung der Umgehung, sollte am Ende die Entscheidung für eine Nord-Süd-Trasse fallen. »Der komplette Verkehr aus dem Leidersbacher Raum wird weiterhin durch den Ortskern von Sulzbach geführt«. Nord-Süd wäre für ihn daher »eine unwirtschaftliche Lösung«.
Weil die Straßenbaubehörde einräume, dass eine Umfahrung Sulzbachs eine stärkere und bessere Anbindung nach Norden Richtung Aschaffenburg darstelle und dies dem Regionalplan entspräche, ist für Reinhard klar, dass es sich »um eine raumbedeutsame Planung handelt« und »nicht um eine Ortsentlastungsstraße«. Er verweist ergänzend auf eine Reihe von Straßenbauprojekten in der Region. So solle ein von Aschaffenburg geplantes großes Gewerbegebiet im sogenannten Mainbogen im Stadtteil Obernau durch die Staatsstraße 2309 erschlossen werden. Das werde »zu raumbedeutsamen Veränderungen« führen.
»Miteinander verzahnt«
Die Westanbindung Aschaffenburg, der Ausbau der Bundesstraßen 26 und 469 bis Obernburg, Neubau einer Brücke bei Kleinwallstadt und die Direktanbindung der Nato-Rampe bei Niedernberg/Sulzbach - das alles seien Projekte, die »miteinander verzahnt« seien und durch die nach ihrer Realisierung neue Verkehrsströme entstünden. Für Reinhard und den Gemeinderat ist ein Gesamtverkehrskonzept daher »eine Notwendigkeit«. Die Instrumente hierfür seien in einem Raumordnungsverfahren gegeben.
Mit ihren Forderungen befinden sich die Niedernberger im Konsens mit der Sulzbacher Bürgerinitiative »Lebenswertes Sulzbach«. Diese wiederum hat in dem Erlenbacher Landtagsabgeordneten Hans Jürgen Fahn einen Verbündeten. Der Freie Wähler richtete eine Reihe von Anfragen an Behörden sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Dabei stieß er auf Widersprüche. Einerseits teilte das Ministerium ihm mit, dass die Nord-Süd-Varianten »sämtlich am Rande des amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes« lägen und »zu keiner bzw. nur einer mit verhältnismäßig geringem Aufwand auszugleichenden Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses« führten. Andererseits hatte das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg die Sachlage 2012 ganz anders beurteilt. Eine Trasse westlich der Bahn würde »fast komplett im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains« verlaufen, zitiert Fahn aus einem Protokoll zur Vorbereitung einer Gesprächsrunde im September 2012. Dort heißt es unmissverständlich: »Beide Varianten stellen einen massiven Eingriff in das festgesetzte Überschwemmungsgebiet des Mains dar.«
An Flächenvorsorge erinnert Fahn fordert nun Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf in einem Schreiben auf, bei den Zielen des Hochwasserschutz-Aktionsprogramms 2020 plus zu bleiben. »Flächenvorsorge« wird dort als wichtiges Ziel der Hochwasserschutzpolitik des Freistaats« ausgegeben. Diese, so der Abgeordnete, sei zu intensivieren, so dass »hochwassergefährdete Flächen konsequent von neuer Bebauung freigehalten werden«, damit »neue Risiken erst gar nicht entstehen«.
MANFRED WEISS
Hintergrund: Raumordnungsverfahren
Das Raumordnungsverfahren (ROV) gehört zu den klassischen Instrumenten der Raumordnung. Es stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung dar (zum Beispiel Trassenführung einer Autobahn, Errichtung großer Einzelhandelseinrichtungen). Es klärt, ob eine Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden können. Ein ROV integriert ökonomische, ökologische, kulturelle und soziale Aspekte. Es soll für den Investor Planungssicherheit, auf Basis einer breit angelegten Beteiligung Vorhabensoptimierung
und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen. Das ROV hat
keine unmittelbare Rechtswirkung, ist aber in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Quelle: Wikipedia (Manfred Weiß)
Quelle des Artikels: MainEcho vom 14.09.2016 - Manfred Weiß